Die Rechte bleiben beim Urheber, also bei euch. Wir, die Veranstalter, haben allerdings das Recht, den Film am Tag des Wettbewerbs zu zeigen (das ist ja der Sinn der Sache!) sowie ihn anschließend in den Offenen Kanälen bundesweit zu senden und im Internet zu veröffentlichen. Dies gilt auch für den Fall, dass euer Film nicht für den Wettbewerb nominiert wird.