Was ist die Altersgrenze für die Teilnehmenden?
Die Filmschaffenden sollten nicht älter als 27 Jahre sein. Ausgenommen sind natürlich die Betreuer jugendpädagogischer Projekte.
Wie viele Filme kann ich zum Wettbewerb einreichen?
Jeder darf mit maximal zwei Filmen am Jugendfilmpreis teilnehmen.
Gibt es Längenvorgaben?
Filme der Kategorie FIRST STEPS & NEWCOMER dürfen maximal 10 Minuten lang sein. Filme der Kategorie NEXT LEVEL dürfen 15 Minuten nicht überschreiten. Die Längenvorgaben gelten inklusive Abspann.
Wer hat die Rechte an meinem Film, wenn ich ihn zum Wettbewerb schicke?
Die Rechte bleiben beim Urheber, also bei euch. Wir, die Veranstalter, haben allerdings das Recht, den Film am Tag des Wettbewerbs zu zeigen (das ist ja der Sinn der Sache!) sowie ihn anschließend in den Offenen Kanälen bundesweit zu senden und im Internet zu veröffentlichen. Dies gilt auch für den Fall, dass euer Film nicht für den Wettbewerb nominiert wird.
Kann ich gemapflichtige Musik verwenden?
Für die eventuelle Vorführung im Schauspielhaus übernimmt der Landesverband der Offenen Kanäle die Gema-Gebühren. Auch bei der Ausstrahlung im TV-Programm der Offenen Kanäle ist die Gema-Gebühr gedeckt. Allerdings wäre für eine Veröffentlichung im Internet gemafreie Musik notwendig, die ihr zum Beispiel auf folgenden Seiten kostenlos unter der Creative Commons-Lizenz finden könnt:
www.jamendo.com, pixabay.com/music/ oder www.hartwigmedia.com.